Winterreifenpflicht in Deutschland: Regeln, Profiltiefe und Bußgelder im Überblick

Die Winterreifenpflicht in Deutschland gilt situativ. Einen festen Zeitraum von Oktober bis Ostern schreibt das Gesetz nicht vor. Wer jedoch bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte fährt, braucht geeignete Reifen an seinem Fahrzeug.
Entscheidend ist die Straße am Ort und zur Zeit der Fahrt. Eine trockene Fahrbahn bei kalten Temperaturen löst keine Pflicht aus. Ändert sich das Wetter unterwegs, muss der Fahrer die Fahrt anpassen, verschieben oder ein Fahrzeug mit zulässiger Bereifung nutzen.
Vor der Abfahrt alle Punkte kurz prüfen ↓
Wann gelten winterliche Straßenverhältnisse?
§ 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung nennt fünf Auslöser: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- und Reifglätte. Die Regel betrifft alle Fahrten auf öffentlichen Straßen. Eine kurze Strecke zum Supermarkt oder zur Werkstatt bildet keine Ausnahme.
Ein Blick auf die Außentemperatur reicht nicht. Brücken, schattige Waldstücke, Nebenstraßen und Zufahrten frieren oft früher zu als die Hauptstraße. Wer morgens bei trockenem Asphalt startet, sollte vor der Rückfahrt Wetterlage und Straßenzustand neu bewerten.
Die Pflicht richtet sich an Kraftfahrzeuge. Für bestimmte Fahrzeuge, etwa land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, gelten Sonderregeln. Für Pkw ist die Sache klar: Bei den genannten Bedingungen müssen alle Radpositionen mit passenden Reifen ausgerüstet sein.
Welche Reifen sind heute erlaubt?
Zulässig sind Winter- und viele Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol: einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Dieses Zeichen bestätigt eine genormte Mindestleistung auf Schnee. Die Kennzeichnung steht auf der Reifenflanke und sollte vor der Saison an jedem Reifen geprüft werden.
Die frühere M+S-Kennzeichnung genügt seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr. Reifen mit M+S-Aufdruck ohne Alpine-Symbol erfüllen die Anforderungen nicht, auch wenn ihr Profil grob wirkt. Die rechtliche Grundlage zu Kennzeichnung und Profil findet sich in § 36 StVZO.
Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol sind rechtlich gleichgestellt. Sie passen gut zu Autos mit überschaubarer Jahresfahrleistung, Stadtverkehr und seltenen Fahrten in Schneegebiete. Wer regelmäßig auf verschneiten Landstraßen, steilen Strecken oder im Mittelgebirge unterwegs ist, erhält mit einem guten Winterreifen meist mehr Traktion und kürzere Bremswege.
Profiltiefe: Gesetzliches Minimum und sinnvolle Reserve
Für Pkw-Reifen schreibt der Gesetzgeber mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe in den Hauptprofilrillen vor. Die Verschleißanzeiger im Profil helfen bei der Kontrolle. Sie liegen auf Höhe der Mindesttiefe; ist die Lauffläche dort bündig, muss der Reifen ersetzt werden.
Für winterliche Fahrbahn ist das gesetzliche Minimum knapp. Ab etwa vier Millimetern lässt die Wirkung der Profilrillen auf Schnee und Matsch deutlich nach. Wer im Winter viel fährt, sollte Reifen daher vor dem Erreichen der Mindestgrenze wechseln und auch auf Risse, Beulen sowie ungleichmäßigen Abrieb achten.
Der Luftdruck gehört zur Kontrolle. Ein zu niedriger Druck verschlechtert die Lenkpräzision, erhöht den Rollwiderstand und nutzt die Reifenschultern ab. Die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gelten; bei voller Beladung ist häufig ein höherer Druck vorgesehen.
Bußgeld, Punkt und Haftungsrisiko
Wer bei winterlichen Bedingungen mit ungeeigneten Reifen fährt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Wird dadurch der Verkehr behindert, steigen die Folgen auf 80 Euro und einen Punkt. Diese Pflicht ergibt sich direkt aus § 2 Absatz 3a StVO.
Auch der Halter kann belangt werden, wenn er eine Fahrt mit falscher Bereifung anordnet oder zulässt. Dafür sieht der Bußgeldkatalog 75 Euro und einen Punkt vor. Die Verantwortung liegt damit nicht allein bei der Person am Lenkrad.
Nach einem Unfall kann die Bereifung zudem bei der Haftungsfrage eine Rolle spielen. Versicherer prüfen, ob ungeeignete Reifen den Schaden verursacht oder vergrößert haben. Eine Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit ist möglich; sie erfolgt jedoch nicht automatisch und hängt vom Einzelfall ab.
Winterreifenpflicht in Deutschland: Das zählt vor der Abfahrt
- Wetter und Straßenlage für Hin- und Rückweg prüfen.
- An allen Reifen das Alpine-Symbol kontrollieren.
- Profiltiefe messen; vier Millimeter bieten im Winter eine praxisnahe Reserve.
- Luftdruck bei kalten Temperaturen und Beladung nach Herstellervorgabe einstellen.
- Bei Schnee Tempo, Abstand und Lenkbewegungen an die verfügbare Haftung anpassen.
Winterreifen schaffen keine Sicherheitsreserve für zu hohes Tempo. Sie verbessern Anfahren, Seitenführung und Bremsen auf kaltem Untergrund, doch der Bremsweg bleibt deutlich länger als auf trockenem Asphalt. Genügend Abstand ist deshalb ebenso wichtig wie die richtige Kennzeichnung auf der Reifenflanke.
- Wetter und Straßenlage für Hin- und Rückweg prüfen
- An allen Reifen das Alpine-Symbol kontrollieren
- Profiltiefe in den Hauptprofilrillen messen
- Reifen bei Rissen, Beulen oder ungleichmäßigem Abrieb prüfen
- Luftdruck nach Herstellervorgabe und Beladung einstellen
- Tempo, Abstand und Lenkbewegungen an die Haftung anpassen







Danke, genau die Info zum M+S-Zeichen hatte mir gefehlt.